Darf ich mit dem Roller im Ausland fahren?

 

Ja. In der Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung be­steht Ver­sicherungs­schutz in­ner­halb der geo­grafischen Grenzen Europas sowie in den außer­europäischen Ge­bieten, die zum Geltungs­bereich der Euro­päischen Union ge­hören.

 

Hier finden Sie beispielhaft die Konditionen der LVM-Versicherung, um so einfacher den Zulassungszeitpunkt und auch den Umfang des Versicherungsschutz bestimmen zu können. Ihr neues Schild können Sie selbstverständlich online anfordern. Die Prämien gelten in Euro incl. VSt. für:

 

  • Fahrräder mit Hilfsmotor und zweirädrige Kleinkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h; bis 50 km/h, sofern sie bis zum 31. Dez. 2001 erstmals in Verkehr genommen sind; bis 60 km/h, sofern sie bis zum 29. Feb. 1992 erstmals in Verkehr genommen sind.

 

  • Segways

 

  • Pedelecs, mit Versicherungskennzeichen, mit Motorunterstützung auch bei einer Fahrgeschwindigkeit von über 25 km/h

 

  • Dreirädrige Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor bis 20 km/h und Krankenfahrstühle auf Anfrage

 

 

 

 

 

Für alle Altersklassen nur ein Preis

Beiträge ab 01.03.2024 bis 28.02.2025 bei einem Beginn im Monat

März April Mai Juni Juli August Septemper Oktober November Dezember Januar Februar
                         
Haft DS 100 Mio. pauschal bei Personenschäden, max. 15 Mio. je geschädigte Person 55,00 55,00 49,50 44,00 41,25 38,50 33,00 27,50 22,00 16,50 13,75 8,25
Teilkasko mit 150 SB 29,00 29,00 26,10 23,20 21,75 20,30 17,40 14,50 11,60 8,70 7,25 4,35

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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